Morgen steht ihr Umzug an. Idealerweise haben sie bereits einen Umzugsdienst engagiert oder sich zumindest einen Transporter gemietet, sich bei allen Ämtern und Diensten gemeldet, ihr Telefon und DSL umgemeldet und gegebenenfalls Versicherungen aktualisiert bzw. abgeschlossen. Die körperlich schwerste Arbeit steht aber noch bevor. Einen Tag vor dem Wegziehen müssen noch einige Kleinigkeiten erledigt werden.
1.) Parkplatz sichern – Wurde die Sondergenehmigung erteilt, muss dafür gesorgt werden, dass die entsprechende Fläche am nächsten Tag auch zur Verfügung steht. Helfer dürfen auch an diesem Tag nicht im Halte- oder Parkverbot stehen.
2.) Kühlschrank abtauen – Was bei der Gefriertruhe schon Tage oder Wochen vorher erfolgt ist, kann beim Kühlschrank am letzten Tag vorgenommen werden. Die Nahrungsmittelvorräte sollten bereits verbraucht sein.
3.) Geld abheben – Für den Fall der Fälle sollte immer etwas Geld zur Verfügung stehen.
4.) Haustiere und Kinder abgeben – Wer beim Umzug nicht helfen kann, der wird am Abend vor dem Umzug zu Freunden oder Verwandten gebracht um den Umzug nicht zu behindern
5.) Verpflegung einkaufen – Der Tag des Umzugs wird lang und anstrengend. Für sich selber und die Helfer sollte daher gesorgt werden. Essen und Trinken ist zu organisieren.
6.) Schlüssel – Die neue Wohnung, vielleicht eine Garage oder der Kellereingang benötigen Schlüssel. Diese müssen am Tag des Umzugs aufgeschlossen werden können. Wer sich die Schlüssel aushändigen lässt, sollte diese auch gleich auf Richtigkeit überprüfen.
7.) Böden und Kanten sichern – Mit dem Abdeckmaterial sind empfindliche Stellen der alten und neuen Wohnung zu sichern.
8.) Koffer packen – In einem Koffer gehören persönliche Gegenstände, wichtige Unterlagen, Medikamente, der Kulturbeutel und Sachen von Wert gepackt, die später auch eigenhändig transportiert werden sollten.
9.) Fahrzeuge ummelden – Die Ab- oder Ummeldung der Fahrzeuge kann einen Tag vorher erfolgen. Das Auto ummelden erfolgt bei der Zulassungsstelle.
10.) Beim Einwohnermeldeamt melden – Auch das Einwohnermeldeamt muss nicht vorzeitig informiert werden. Hier kann der neue Bewohner auch erst nach dem Umzug vorstellig werden.
11.) Letzte Kartons packen – Am Abend des letzten Tages in der alten Wohnung sollten die verbliebenen Kartons gepackt, verschlossen, beschriftet und in die Liste aufgenommen werden.
12.) Wohnungsübergaben durchführen – Wenn beide Wohnungen mehr oder minder blank sind, kann die Wohnungsübergabe nach Checkliste Umzug erfolgen. Diese findet in Zusammenarbeit mit dem Vermieter statt. Auffälligkeiten sollten schriftlich fixiert werden.